Ausgleichsflächen
S80 Attraktivierung der Verbindungsbahn – Hochleistungsstrecke / Umbau Hütteldorf → Meidling .
1. Breitenlee - Thujagasse
2,496ha = 24.960 m2
Auflagen laut Erkenntnis:
• 305 Solitaerbäume (U>15cm, H>180cm)
• 55 XL-Solitaerbäume (Alter > 25 Jahre)
• Sträucher und lockere Gehölzstrukturen, Offenlandflächen
• Strukturelemente: 4 Steinriegel mit Sandlinse, 5 Steinhaufen und 7 Asthaufen
2. Kagran - Wagramer Straße
0,58ha = 5.800 m2
3. Kagran - Wiener Nrordrand Schnellstraße
1,1ha = 11.000 m2
Auflagen laut Erkenntnis (2+3):
• Ruderalfluren und Offenlandflächen
• Strukturelemente: 2 Steinriegel mit Sandlinse, 3 Steinhaufen und 3 Asthaufen
21.05.2025 VIDEO+ FOTODOKUMENTATION Ausgleichsflächen
Auflagen lt. Gerichtsbeschluss 22.01.2026
1. Breitenlee - Thujagasse
01• Umsetzungsfrist (S. 36, Punkt 36)
Muss zwingend vor Baubeginn vollständig umgesetzt sein.
02• Detailplanung & Konzepte (S. 36, Punkt 36)
Spätestens 1 Monat nach Ausstellung des rechtsgültigen Bescheides ist der Behörde eine Detailplanung mit einem Pflege-, Nutzungs- und Neophytenmanagementkonzept zu übermitteln.
03• Ziel / Lebensraum-gestaltung (S. 36, Punkt 36)
Schaffung von lockeren Gehölzstrukturen und Offenlandflächen (Magerrasen mit hohem Blühangebot, Ruderalflächen) in mosaikartiger Verzahnung.
04• Baumpflanzungen (Standard) (S. 36, 37, Punkt 36, 37)
Pflanzung von Sträuchern, Bäumen bzw. Baumgruppen. Ergänzend zum Einreichprojekt sind weitere 197 Bäume zu pflanzen (Summe in Breitenlee: 305 Bäume).
05• Baumqualitäten (Standard) (S. 37, Punkt 38)
Mindeststammumfang ab 15 cm, Mindeststammhöhe ab 180 cm.
06• Spezielle Großbäume (S. 37, Punkt 38)
Zusätzlich sind 50 Stück „XL-Bäume“ (ca. 25 Jahre alt, entsprechende Größe) zu pflanzen.
07• Biodiversitäts-arten (S. 37, Punkt 42)
Ergänzend sind Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) und Sal-Weide (Salix caprea) zu pflanzen; die Stiel-Eiche (Quercus robur) ist zu forcieren.
08• Strukturelemente (Reptilienschutz) (S. 36, 7, Punkt 38)
4 Steinriegel mit Sandlinse, 5 Steinhaufen, 7 Asthaufen in gut besonnten Bereichen.
09• Monitoring & Erhalt (S. 38, Punkt 43)
Tierökologisches Monitoring (Fledermäuse & Zauneidechsen) vor/während Bau sowie im 1., 3., 5. und 10. Jahr nach Fertigstellung. Danach alle 5 Jahre Erhaltungskontrollen.
10• Jagdausübung & Fahrzeuge (S. 34, Punkt 29)
Die Jagd darf weiterhin ausgeübt werden. Verboten ist das Neueinzäunen/Anlegen von Hochständen, Wildfütterungen etc. sowie das Befahren mit Kraftfahrzeugen.
2. Kagran - Wagramer Straße
3. Kagran - Wiener Nrordrand Schnellstraße
01• Umsetzungsfrist (S. 36, Punkt 36)
Muss zwingend vor Baubeginn vollständig umgesetzt sein.
02• Detailplanung & Konzepte (S. 36, Punkt 36)
Spätestens 1 Monat nach Ausstellung des rechtsgültigen Bescheides ist der Behörde eine Detailplanung mit einem Pflege-, Nutzungs- und Neophytenmanagementkonzept zu übermitteln.
03• Flächenausmaß (S. 36, Punkt 43)
ca. 1,7 Hektar (für Ruderalfluren und Offenlandflächen, um das Defizit auszugleichen, das in Breitenlee nicht umsetzbar ist).
04• Ziel / Lebensraum-gestaltung (S. 38, Punkt 43)
Ausrichtung und Gestaltung exakt nach den spezifischen Lebensraumansprüchen der Zauneidechse.
05• Baumpflanzungen (Standard) (S. 36, 37, Punkt 36, 37)
Keine gesonderte Baumanzahl im Punkt fixiert.
06• Baumqualitäten (Standard) (S. 37, Punkt 38)
Mindeststammumfang ab 15 cm, Mindeststammhöhe ab 180 cm.
07• Biodiversitäts-arten (S. 37, Punkt 42)
Gilt allgemein für ökologische Ausgleichsflächen des Projekts.
08• Strukturelemente (Reptilienschutz) (S. 36, 7, Punkt 38)
2 Steinriegel mit Sandlinse, 3 Steinhaufen, 3 Asthaufen in gut besonnten Bereichen.
09• Monitoring & Erhalt (S. 38, Punkt 43)
Tierökologisches Monitoring (Fledermäuse & Zauneidechsen) vor/während Bau sowie im 1., 3., 5. und 10. Jahr nach Fertigstellung. Danach alle 5 Jahre Erhaltungskontrollen.
1. Breitenlee - Thujagasse
01• Umsetzungsfrist (S. 36, Punkt 36)
Muss zwingend vor Baubeginn vollständig umgesetzt sein.
02• Detailplanung & Konzepte (S. 36, Punkt 36)
Spätestens 1 Monat nach Ausstellung des rechtsgültigen Bescheides ist der Behörde eine Detailplanung mit einem Pflege-, Nutzungs- und Neophytenmanagementkonzept zu übermitteln.
03• Ziel / Lebensraum-gestaltung (S. 36, Punkt 36)
Schaffung von lockeren Gehölzstrukturen und Offenlandflächen (Magerrasen mit hohem Blühangebot, Ruderalflächen) in mosaikartiger Verzahnung.
04• Baumpflanzungen (Standard) (S. 36, 37, Punkt 36, 37)
Pflanzung von Sträuchern, Bäumen bzw. Baumgruppen. Ergänzend zum Einreichprojekt sind weitere 197 Bäume zu pflanzen (Summe in Breitenlee: 305 Bäume).
05• Baumqualitäten (Standard) (S. 37, Punkt 38)
Mindeststammumfang ab 15 cm, Mindeststammhöhe ab 180 cm.
06• Spezielle Großbäume (S. 37, Punkt 38)
Zusätzlich sind 50 Stück „XL-Bäume“ (ca. 25 Jahre alt, entsprechende Größe) zu pflanzen.
07• Biodiversitäts-arten (S. 37, Punkt 42)
Ergänzend sind Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) und Sal-Weide (Salix caprea) zu pflanzen; die Stiel-Eiche (Quercus robur) ist zu forcieren.
08• Strukturelemente (Reptilienschutz) (S. 36, 7, Punkt 38)
4 Steinriegel mit Sandlinse, 5 Steinhaufen, 7 Asthaufen in gut besonnten Bereichen.
09• Monitoring & Erhalt (S. 38, Punkt 43)
Tierökologisches Monitoring (Fledermäuse & Zauneidechsen) vor/während Bau sowie im 1., 3., 5. und 10. Jahr nach Fertigstellung. Danach alle 5 Jahre Erhaltungskontrollen.
10• Jagdausübung & Fahrzeuge (S. 34, Punkt 29)
Die Jagd darf weiterhin ausgeübt werden. Verboten ist das Neueinzäunen/Anlegen von Hochständen, Wildfütterungen etc. sowie das Befahren mit Kraftfahrzeugen.
2. Kagran - Wagramer Straße
3. Kagran - Wiener Nrordrand Schnellstraße
01• Umsetzungsfrist (S. 36, Punkt 36)
Muss zwingend vor Baubeginn vollständig umgesetzt sein.
02• Detailplanung & Konzepte (S. 36, Punkt 36)
Spätestens 1 Monat nach Ausstellung des rechtsgültigen Bescheides ist der Behörde eine Detailplanung mit einem Pflege-, Nutzungs- und Neophytenmanagementkonzept zu übermitteln.
03• Flächenausmaß (S. 36, Punkt 43)
ca. 1,7 Hektar (für Ruderalfluren und Offenlandflächen, um das Defizit auszugleichen, das in Breitenlee nicht umsetzbar ist).
04• Ziel / Lebensraum-gestaltung (S. 38, Punkt 43)
Ausrichtung und Gestaltung exakt nach den spezifischen Lebensraumansprüchen der Zauneidechse.
05• Baumpflanzungen (Standard) (S. 36, 37, Punkt 36, 37)
Keine gesonderte Baumanzahl im Punkt fixiert.
06• Baumqualitäten (Standard) (S. 37, Punkt 38)
Mindeststammumfang ab 15 cm, Mindeststammhöhe ab 180 cm.
07• Biodiversitäts-arten (S. 37, Punkt 42)
Gilt allgemein für ökologische Ausgleichsflächen des Projekts.
08• Strukturelemente (Reptilienschutz) (S. 36, 7, Punkt 38)
2 Steinriegel mit Sandlinse, 3 Steinhaufen, 3 Asthaufen in gut besonnten Bereichen.
09• Monitoring & Erhalt (S. 38, Punkt 43)
Tierökologisches Monitoring (Fledermäuse & Zauneidechsen) vor/während Bau sowie im 1., 3., 5. und 10. Jahr nach Fertigstellung. Danach alle 5 Jahre Erhaltungskontrollen.