Ausgleichsflächen
S80 Attraktivierung der Verbindungsbahn – Hochleistungsstrecke / Umbau Hütteldorf → Meidling .
BAUSTART: 03.09.2026
Download ▼ PDF Dokumentation- Ausgleichsfläche Breitenlee 12.09.2026
• 1. Breitenlee - Thujagasse
2,496ha = 24.960 m2
Auflagen laut Erkenntnis:
• 305 Solitaerbäume (U>15cm, H> 180cm
• 55 XL-Solitaerbäume (Alter > 25 Jahre)
• Sträucher und lockere Gehölzstrukturen, Offenlandflächen
• Strukturelemente: 4 Steinriegel mit Sandlinse, 5 Steinhaufen und 7 Asthaufen
Auflage 36 (S. 36 / Punkt 36 / 2.4. II.) “Die Ausgleichsfläche in Breitenlee und die Ausgleichsflächen in Kagran (Plan mit der Nummer 486.3.10-6.AE Externe Ausgleichsfläche Kagran) müssen bereits vor Baubeginn umgesetzt werden. 1 Monat nach Ausstellung des rechtsgültigen Bescheides soll bezüglich der Ausgleichsflächen ein Pflege- und Nutzungskonzept an die Behörde gehen. 36(b). (S. 36 / Punkt 36 / 2.4. II.) “Konkrete Detailplanungen für diese ökologischen Ausgleichsflächen sind spätestens 1 Monat nach Ausstellung des rechtsgültigen Bescheides mit einem Pflege- und Nutzungskonzept, das auch Angaben zu einem Neophytenmanagement zu umfassen hat, der Behörde zu übermitteln.” [...]
Auflage 38. (S. 37 Punkt 38 / 2.4. II.) Bei allen Baum-Neupflanzungen ist Bedacht darauf zu nehmen, dass möglichst große (und alte) Bäume verwendet werden. Dies ist durch die Pflanzung von Baum-Qualitäten mit einem Mindeststammumfang ab 15 cm und einer Mindeststammhöhe ab 180 cm sicherzustellen. In den Gestaltungsflächen sind gemäß Landschaftspflegerischer Begleitplan 486.1-6.AE, Revision 4 vom 27.01.2025 50 Stück so genannte „XL-Bäume“ (das sind Bäume, die bereits ein Alter von rd. 25 Jahren und entsprechende Größe erlangt haben) zu pflanzen. Weitere 50 XL-Bäume sind auf der ökologischen Ausgleichsfläche in Breitenlee zu pflanzen.
Auflagen lt. Gerichtsbeschluss 22.01.2026
1. Breitenlee - Thujagasse
01• Umsetzungsfrist (S. 36, Punkt 36)
Muss zwingend vor Baubeginn vollständig umgesetzt sein.
02• Detailplanung & Konzepte (S. 36, Punkt 36)
Spätestens 1 Monat nach Ausstellung des rechtsgültigen Bescheides ist der Behörde eine Detailplanung mit einem Pflege-, Nutzungs- und Neophytenmanagementkonzept zu übermitteln.
03• Ziel / Lebensraum-gestaltung (S. 36, Punkt 36)
Schaffung von lockeren Gehölzstrukturen und Offenlandflächen (Magerrasen mit hohem Blühangebot, Ruderalflächen) in mosaikartiger Verzahnung.
04• Baumpflanzungen (Standard) (S. 36, 37, Punkt 36, 37)
Pflanzung von Sträuchern, Bäumen bzw. Baumgruppen. Ergänzend zum Einreichprojekt sind weitere 197 Bäume zu pflanzen (Summe in Breitenlee: 305 Bäume).
05• Baumqualitäten (Standard) (S. 37, Punkt 38)
Mindeststammumfang ab 15 cm, Mindeststammhöhe ab 180 cm.
06• Spezielle Großbäume (S. 37, Punkt 38)
Zusätzlich sind 50 Stück „XL-Bäume“ (ca. 25 Jahre alt, entsprechende Größe) zu pflanzen.
07• Biodiversitäts-arten (S. 37, Punkt 42)
Ergänzend sind Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) und Sal-Weide (Salix caprea) zu pflanzen; die Stiel-Eiche (Quercus robur) ist zu forcieren.
08• Strukturelemente (Reptilienschutz) (S. 36, 7, Punkt 38)
4 Steinriegel mit Sandlinse, 5 Steinhaufen, 7 Asthaufen in gut besonnten Bereichen.
09• Monitoring & Erhalt (S. 38, Punkt 43)
Tierökologisches Monitoring (Fledermäuse & Zauneidechsen) vor/während Bau sowie im 1., 3., 5. und 10. Jahr nach Fertigstellung. Danach alle 5 Jahre Erhaltungskontrollen.
10• Jagdausübung & Fahrzeuge (S. 34, Punkt 29)
Die Jagd darf weiterhin ausgeübt werden. Verboten ist das Neueinzäunen/Anlegen von Hochständen, Wildfütterungen etc. sowie das Befahren mit Kraftfahrzeugen.
2. Kagran - Wagramer Straße
3. Kagran - Wiener Nrordrand Schnellstraße
01• Umsetzungsfrist (S. 36, Punkt 36)
Muss zwingend vor Baubeginn vollständig umgesetzt sein.
02• Detailplanung & Konzepte (S. 36, Punkt 36)
Spätestens 1 Monat nach Ausstellung des rechtsgültigen Bescheides ist der Behörde eine Detailplanung mit einem Pflege-, Nutzungs- und Neophytenmanagementkonzept zu übermitteln.
03• Flächenausmaß (S. 36, Punkt 43)
ca. 1,7 Hektar (für Ruderalfluren und Offenlandflächen, um das Defizit auszugleichen, das in Breitenlee nicht umsetzbar ist).
04• Ziel / Lebensraum-gestaltung (S. 38, Punkt 43)
Ausrichtung und Gestaltung exakt nach den spezifischen Lebensraumansprüchen der Zauneidechse.
05• Baumpflanzungen (Standard) (S. 36, 37, Punkt 36, 37)
Keine gesonderte Baumanzahl im Punkt fixiert.
06• Baumqualitäten (Standard) (S. 37, Punkt 38)
Mindeststammumfang ab 15 cm, Mindeststammhöhe ab 180 cm.
07• Biodiversitäts-arten (S. 37, Punkt 42)
Gilt allgemein für ökologische Ausgleichsflächen des Projekts.
08• Strukturelemente (Reptilienschutz) (S. 36, 7, Punkt 38)
2 Steinriegel mit Sandlinse, 3 Steinhaufen, 3 Asthaufen in gut besonnten Bereichen.
09• Monitoring & Erhalt (S. 38, Punkt 43)
Tierökologisches Monitoring (Fledermäuse & Zauneidechsen) vor/während Bau sowie im 1., 3., 5. und 10. Jahr nach Fertigstellung. Danach alle 5 Jahre Erhaltungskontrollen.
S80 Attraktivierung der Verbindungsbahn – Hochleistungsstrecke / Umbau Hütteldorf → Meidling .
BAUSTART: 03.09.2026
Download ▼ PDF Dokumentation- Ausgleichsfläche Breitenlee 12.09.2026
• 1. Breitenlee - Thujagasse
2,496ha = 24.960 m2
Auflagen laut Erkenntnis:
• 305 Solitaerbäume (U>15cm, H> 180cm
• 55 XL-Solitaerbäume (Alter > 25 Jahre)
• Sträucher und lockere Gehölzstrukturen, Offenlandflächen
• Strukturelemente: 4 Steinriegel mit Sandlinse, 5 Steinhaufen und 7 Asthaufen
Auflage 36 (S. 36 / Punkt 36 / 2.4. II.) “Die Ausgleichsfläche in Breitenlee und die Ausgleichsflächen in Kagran (Plan mit der Nummer 486.3.10-6.AE Externe Ausgleichsfläche Kagran) müssen bereits vor Baubeginn umgesetzt werden. 1 Monat nach Ausstellung des rechtsgültigen Bescheides soll bezüglich der Ausgleichsflächen ein Pflege- und Nutzungskonzept an die Behörde gehen. 36(b). (S. 36 / Punkt 36 / 2.4. II.) “Konkrete Detailplanungen für diese ökologischen Ausgleichsflächen sind spätestens 1 Monat nach Ausstellung des rechtsgültigen Bescheides mit einem Pflege- und Nutzungskonzept, das auch Angaben zu einem Neophytenmanagement zu umfassen hat, der Behörde zu übermitteln.” [...]
Auflage 38. (S. 37 Punkt 38 / 2.4. II.) Bei allen Baum-Neupflanzungen ist Bedacht darauf zu nehmen, dass möglichst große (und alte) Bäume verwendet werden. Dies ist durch die Pflanzung von Baum-Qualitäten mit einem Mindeststammumfang ab 15 cm und einer Mindeststammhöhe ab 180 cm sicherzustellen. In den Gestaltungsflächen sind gemäß Landschaftspflegerischer Begleitplan 486.1-6.AE, Revision 4 vom 27.01.2025 50 Stück so genannte „XL-Bäume“ (das sind Bäume, die bereits ein Alter von rd. 25 Jahren und entsprechende Größe erlangt haben) zu pflanzen. Weitere 50 XL-Bäume sind auf der ökologischen Ausgleichsfläche in Breitenlee zu pflanzen.
12.09.2025: VIDEO + FOTODOKUMENTATION Ausgleichsfläche Breitenlee.
12.09.2026 – Fotodokumentation
1. Breitenlee





Ausgleichsflächen
• 2. Kagran - Wagramer Straße
0,58ha = 5.800 m2
• 3. Kagran - Wiener Nrordrand Schnellstraße
1,1ha = 11.000 m2
Auflagen laut Erkenntnis (2+3):
• Ruderalfluren und Offenlandflächen
• Strukturelemente: 2 Steinriegel mit Sandlinse, 3 Steinhaufen und 3 Asthaufen
• 2. Kagran - Wagramer Straße
0,58ha = 5.800 m2
• 3. Kagran - Wiener Nrordrand Schnellstraße
1,1ha = 11.000 m2
Auflagen laut Erkenntnis (2+3):
• Ruderalfluren und Offenlandflächen
• Strukturelemente: 2 Steinriegel mit Sandlinse, 3 Steinhaufen und 3 Asthaufen
Auflagen lt. Gerichtsbeschluss 22.01.2026
1. Breitenlee - Thujagasse
01• Umsetzungsfrist (S. 36, Punkt 36)
Muss zwingend vor Baubeginn vollständig umgesetzt sein.
02• Detailplanung & Konzepte (S. 36, Punkt 36)
Spätestens 1 Monat nach Ausstellung des rechtsgültigen Bescheides ist der Behörde eine Detailplanung mit einem Pflege-, Nutzungs- und Neophytenmanagementkonzept zu übermitteln.
03• Ziel / Lebensraum-gestaltung (S. 36, Punkt 36)
Schaffung von lockeren Gehölzstrukturen und Offenlandflächen (Magerrasen mit hohem Blühangebot, Ruderalflächen) in mosaikartiger Verzahnung.
04• Baumpflanzungen (Standard) (S. 36, 37, Punkt 36, 37)
Pflanzung von Sträuchern, Bäumen bzw. Baumgruppen. Ergänzend zum Einreichprojekt sind weitere 197 Bäume zu pflanzen (Summe in Breitenlee: 305 Bäume).
05• Baumqualitäten (Standard) (S. 37, Punkt 38)
Mindeststammumfang ab 15 cm, Mindeststammhöhe ab 180 cm.
06• Spezielle Großbäume (S. 37, Punkt 38)
Zusätzlich sind 50 Stück „XL-Bäume“ (ca. 25 Jahre alt, entsprechende Größe) zu pflanzen.
07• Biodiversitäts-arten (S. 37, Punkt 42)
Ergänzend sind Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) und Sal-Weide (Salix caprea) zu pflanzen; die Stiel-Eiche (Quercus robur) ist zu forcieren.
08• Strukturelemente (Reptilienschutz) (S. 36, 7, Punkt 38)
4 Steinriegel mit Sandlinse, 5 Steinhaufen, 7 Asthaufen in gut besonnten Bereichen.
09• Monitoring & Erhalt (S. 38, Punkt 43)
Tierökologisches Monitoring (Fledermäuse & Zauneidechsen) vor/während Bau sowie im 1., 3., 5. und 10. Jahr nach Fertigstellung. Danach alle 5 Jahre Erhaltungskontrollen.
10• Jagdausübung & Fahrzeuge (S. 34, Punkt 29)
Die Jagd darf weiterhin ausgeübt werden. Verboten ist das Neueinzäunen/Anlegen von Hochständen, Wildfütterungen etc. sowie das Befahren mit Kraftfahrzeugen.
2. Kagran - Wagramer Straße
3. Kagran - Wiener Nrordrand Schnellstraße
01• Umsetzungsfrist (S. 36, Punkt 36)
Muss zwingend vor Baubeginn vollständig umgesetzt sein.
02• Detailplanung & Konzepte (S. 36, Punkt 36)
Spätestens 1 Monat nach Ausstellung des rechtsgültigen Bescheides ist der Behörde eine Detailplanung mit einem Pflege-, Nutzungs- und Neophytenmanagementkonzept zu übermitteln.
03• Flächenausmaß (S. 36, Punkt 43)
ca. 1,7 Hektar (für Ruderalfluren und Offenlandflächen, um das Defizit auszugleichen, das in Breitenlee nicht umsetzbar ist).
04• Ziel / Lebensraum-gestaltung (S. 38, Punkt 43)
Ausrichtung und Gestaltung exakt nach den spezifischen Lebensraumansprüchen der Zauneidechse.
05• Baumpflanzungen (Standard) (S. 36, 37, Punkt 36, 37)
Keine gesonderte Baumanzahl im Punkt fixiert.
06• Baumqualitäten (Standard) (S. 37, Punkt 38)
Mindeststammumfang ab 15 cm, Mindeststammhöhe ab 180 cm.
07• Biodiversitäts-arten (S. 37, Punkt 42)
Gilt allgemein für ökologische Ausgleichsflächen des Projekts.
08• Strukturelemente (Reptilienschutz) (S. 36, 7, Punkt 38)
2 Steinriegel mit Sandlinse, 3 Steinhaufen, 3 Asthaufen in gut besonnten Bereichen.
09• Monitoring & Erhalt (S. 38, Punkt 43)
Tierökologisches Monitoring (Fledermäuse & Zauneidechsen) vor/während Bau sowie im 1., 3., 5. und 10. Jahr nach Fertigstellung. Danach alle 5 Jahre Erhaltungskontrollen.
September 12th, 2026